Barrierefreiheitserklärung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV HE) sowie nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ebike-freiheit.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar und richten sich nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) Version 2.2.

Trotz unserer besten Bemühungen, die Barrierefreiheit der Website sicherzustellen, sind wir uns gewisser Einschränkungen bewusst, an deren Behebung wir arbeiten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der bekannten Einschränkungen:

  • Eingebettete Objekte aus externen Quellen, z.B. Youtube-Videos, sind nicht barrierefrei.

Diese Erklärung wurde am 07.04.2026 erstellt. Die Prüfung der Website erfolgte durch unsere Experten manuell sowie maschinell unterstützt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen und welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Alte Rothofstraße 8–10
60313 Frankfurt am Main
sgvht@sgvht.de
Tel.: 069 21750

Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, und Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
LBIT@rpgi.hessen.de
https://lbit.hessen.de/

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungs-behörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barriere¬freiheit anordnen.

Die Adresse der MLBF AöR lautet wie folgt:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 56 76 97 0
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de